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Grundlagen

Seit den Anfängen ihrer Überlieferung erinnert die biblische Botschaft an die Opfer und an die Folgen von Gewalt und Menschenverachtung. Die Erinnerung auch an die Schattenseiten der Vergangenheit und die Integration traumatischer Erfahrungen in die Glaubensgeschichte werden zum ethischen Impuls für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft.
Insofern ist die theologische Auseinandersetzung mit einschneidenden historischen Ereignissen eine uralte Tradition unseres Glaubens.

Zum anderen gibt es unseres Erachtens nach eine historische Verantwortung der Kirchen, die auf dem weitgehenden Versagen insbesondere der landeskirchlich gebundenen Christenheit während der NS-Zeit beruht. Durch ihr Engagement in der Gedenkstättenarbeit zeigt die Kirche, dass sie sich dieser Verantwortung stellt und einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen leisten will.

Weiterhin ist es ein Anliegen der Kirche, an einem friedlichen und gerechten menschlichen Zusammenleben mitzuwirken. Im Wissen, was Menschen anderen Menschen antun können, soll der Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit als wesentlicher Teil menschlicher und eben auch kirchlicher Verantwortung wahr- und ernstgenommen werden.

Darum versteht sich kirchliche Gedenkstättenarbeit als theologisch, historisch und ethisch begründete Menschenrechts- und Friedensarbeit.

 

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